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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung

 

Lieber Gast, wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten wir gegenseitig haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

1. Abschluss des Vertrages, Haftung, Verjährung

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungtypischen  Bereich ist die Haftung auf Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 6 Monate.

 

2. Leistungen und Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftragsgebers/Gastes. Alle Preise gelten in Euro. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Zahlung bei Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde,  hat der Besteller die Rechnung spätestens 14 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

 

3. Rücktritt des Gastes (Abbestellung und Stornierung)

a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

b) Der Kunde kann bis 24 Stunden ab Buchung vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, sofern das Anreisedatum mehr als 31 Tage in der Zukunft liegt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Des Weiteren gelten folgende Stornobedingungen:

bei Rücktritt         … bis 31 Tage vor Reiseantritt            =  € 50,-  Bearbeitungsgebühr

… 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt      =  50 %  des vereinbarten Preises

… 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt        =   75 %  des vereinbarten Preises

…  7 bis 0 Tage vor Reiseantritt         =  100 %  des vereinbarten Preises

Auch eine vorzeitige Abreise wird nicht vergütet

c) Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Unter Berücksichtigung der Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens, ist der Kunde dann verpflichtet, 80 % für das gebuchte Arrangement zu zahlen.

d) Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise.

 

4. Rücktritt des Hotels

a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. b) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. c) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Wenn ein Verstoß gegen 1.b) vorliegt. d) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. e) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Tages-/Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. d) Der Kunde hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das Normalmaß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Kunden herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

 

6. Haftung

a) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,00 €, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu 750,00 €. Geld und Wertgegenstände können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Zimmer- oder Balkontür nicht verschlossen hält und Wertgegenstände aus diesem Grund leicht entwendet werden können. c) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

 

7. Schlussbestimmungen

Im Kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt die die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

 

Saalhausen, 01.06.2019                         Landhotel Voss e.K. , Winterbergerstraße 36 , 57368 Lennestadt

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